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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ANWENDBARKEIT
Im Verkehr mit Schaer Consulting gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen, soweit keine anderslautenden schrift-lichen Vereinbarungen oder Nebenabreden getroffen wurden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unbe-rührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirk-same Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke

ANGEBOTE VON SCHAER CONSULTING
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informatio-nen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.
Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbind-lich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätz-lich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 14 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abge-gebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Liefe-ranten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössen-ordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schrift-lich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in einem persönlichem Gespräch erklärt. Der Lieferant bestätigt die Annahme schrift-lich per Fax oder E-Mail.
Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auf-tragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht

BESTELLUNGEN
Bei nachträglicher Änderung einer Bestellung wird eine Bear-beitungsgebühr erhoben. Bestellungen von Material ausser-halb des Standardsortimentes können nicht annulliert werden. Gelieferte Software, deren Verpackung geöffnet worden ist, kann nicht zurückgenommen oder ausgetauscht werden.

TERMINE
In Bestätigungen und Verträgen erwähnte Termine für Leis-tungen durch Schaer Consulting sind keine Verfalltage. Solche Termine führen auch nicht zu einem Fixgeschäft.

LIEFERUMFANG
Grundsätzlich sind im Lieferumfang mit Ausnahme des Pro-dukts keine Zusatzleistungen enthalten. Zusatzleistungen, wie:
• Hardwarezusammenbau, PC-Grundkonfiguration, Zusam-menschluss der Geräte zur Funktionsbereitschaft
• Installation der von uns gelieferten Software, ortspezifische Installation und Kabelverlegung
• Erstmalige Instruktion über die Bedienung der Geräte, Schulung und Support Anpassung der Software auf Kun-denbedürfnisse
• Installation von vorhandener Software und Datenübernahme auf die gelieferten Geräte etc.
werden separat in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Leistungen werden zu den jeweils aktuellen Ansätzen nach Aufwand verrechnet. Installation und Konfiguration grosser Anlagen erfolgen nach separater Vereinbarung.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Schaer Consulting unterliegt b.a.w. nicht der Mehrwertsteuer-pflicht Grundsätzlich gilt Barzahlung. Schaer Consulting trägt die Kosten für Verpackung, der Käufer übernimmt die Trans-portkosten sowie die Kosten für die Prüfung der Ware. Rech-nungen sind innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung netto zahlbar. Werden Rechnungen, unabhängig von einer allfälligen Kreditlimite, nicht fristgerecht bezahlt, ist Schaer Consulting berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen und Bearbeitungs- gebühren zu erheben. Die von Schaer Consul-ting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum und kann zurückgefordert werden. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

HAFTUNG
Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der Leistung durch Schaer Consulting geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als angenommen. Für vom Kunden oder durch Dritte vorgenommene Software-Eingriffe wird keine Haftung übernommen. Für Schäden aufgrund eines Lieferverzuges durch Schaer Consulting oder durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt. Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet Schaer Consulting nur, wenn dem ent-sprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht von Schaer Consulting ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haf-tungshöchstgrenze das Entgelt von Schaer Consulting für den jeweiligen Teilauftrag oder das Teilprojekt.
DER GERICHTSSTAND IST KÖNIZ. Es gilt schweizerisches Recht.

SOFTWARE
Offerten von Schaer Consulting gehen immer von den im Zeitpunkt der Offertstellung aktuellen Software-Releases (Versions-Nr.) aus. Schaer Consulting übernimmt keine Haftung für die Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfangs, etc., durch den Softwareproduzenten in späteren Releases resp. für die Erhältlichkeit der offerierten Releases im Erfüllungszeitpunkt. Führen Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfanges, etc., zu einer Projektänderung und/oder zu Mehraufwand, so geht dies zu Lasten des Kunden.

GARANTIE
Die Garantieleistungen für Hard- und Software sind je nach Lieferant verschieden und müssen den jeweiligen Garantiescheinen entnommen werden. Es liegt im alleinigen Ermessen von Schaer Consulting, a) den Kaufpreis zu-rückzuerstatten oder zu mindern, b) die Hard-/Software auszutauschen bzw. zu ersetzen oder c) Reparaturen vor-zunehmen. Sofern nichts anderes in den Garantiebestimmungen von Lieferanten von Schaer Consulting vereinbart, sind das Abholen und Liefern von defekter Ware sowie Software- und Datenrestore in den Garantieleistungen nicht enthalten und werden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein oder der Originalrechnung geltend gemacht werden. Garantieansprüche können durch Wartungsverträge verändert werden.

REPARATUREN
Schaer Consulting repariert eigene sowie fremde Ware. Es gelten dabei die aktuellen Stunden- und Kilometeransätze. Nach Möglichkeit und Bedarf wird für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag nicht ausführen, wird eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung gestellt.

DATENSICHERUNG
Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software inkl. der Kontrolle des Log-Eintrages verantwortlich. Er trägt das Risiko für die Verwendung von anderen als von Schaer Consulting empfohlenen Sicherungsmedien (Bänder, etc.) sowie für Produktions-Änderungen der Sicherungsmedien. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.

DATENSCHUTZ
Der Kunde ist als Datenherr in jedem Fall selber für die Einhaltung der Richtlinien des Datenschutzes (DSG) verantwortlich.
Er trägt das volle Risiko bei Übergabe sensitiver Daten jeglicher Art an Schaer Consulting.

ANSÄTZE
Es gelten die zur Zeit des Auftrages aktuellen Stunden- und Kilometeransätze. Die Reisezeit und der Reiseweg gelten als verrechenbare Arbeitszeit.
Ä nderungen bleiben jederzeit vorbehalten.



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