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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ANWENDBARKEIT
Im Verkehr mit Schaer Consulting gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen,
soweit keine anderslautenden schrift-lichen Vereinbarungen oder Nebenabreden
getroffen wurden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unbe-rührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen gilt eine wirk-same Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die
der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche
gilt im Falle einer Lücke
ANGEBOTE VON SCHAER CONSULTING
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informatio-nen und Richtpreise.
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit,
sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.
Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch,
per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbind-lich. Wenn der Kunde
Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt,
werden diese zusätz-lich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 14 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abge-gebenen Unterlagen und Muster bleiben
Eigentum des Liefe-ranten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine
Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom
Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur
zur Abschätzung von Grössen-ordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schrift-lich, telefonisch,
per Fax, E-Mail oder in einem persönlichem Gespräch erklärt.
Der Lieferant bestätigt die Annahme schrift-lich per Fax oder E-Mail.
Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auf-tragsbestätigung,
teilt ihm der Lieferant innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich
ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine
und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant
während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert
sind, gilt die Änderung nicht
BESTELLUNGEN
Bei nachträglicher Änderung einer Bestellung wird eine Bear-beitungsgebühr
erhoben. Bestellungen von Material ausser-halb des Standardsortimentes können
nicht annulliert werden. Gelieferte Software, deren Verpackung geöffnet
worden ist, kann nicht zurückgenommen oder ausgetauscht werden.
TERMINE
In Bestätigungen und Verträgen erwähnte Termine für Leis-tungen
durch Schaer Consulting sind keine Verfalltage. Solche Termine führen
auch nicht zu einem Fixgeschäft.
LIEFERUMFANG
Grundsätzlich sind im Lieferumfang mit Ausnahme des Pro-dukts keine Zusatzleistungen
enthalten. Zusatzleistungen, wie:
•
Hardwarezusammenbau, PC-Grundkonfiguration, Zusam-menschluss der Geräte
zur Funktionsbereitschaft
• Installation der von uns gelieferten Software, ortspezifische Installation
und Kabelverlegung
•
Erstmalige Instruktion über die Bedienung der Geräte, Schulung und
Support Anpassung der Software auf Kun-denbedürfnisse
•
Installation von vorhandener Software und Datenübernahme auf die gelieferten
Geräte etc.
werden separat in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Leistungen werden
zu den jeweils aktuellen Ansätzen nach Aufwand verrechnet. Installation
und Konfiguration grosser Anlagen erfolgen nach separater Vereinbarung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Schaer Consulting unterliegt b.a.w. nicht der Mehrwertsteuer-pflicht Grundsätzlich
gilt Barzahlung. Schaer Consulting trägt die Kosten für Verpackung,
der Käufer übernimmt die Trans-portkosten sowie die Kosten für
die Prüfung der Ware. Rech-nungen sind innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter
Lieferung netto zahlbar. Werden Rechnungen, unabhängig von einer allfälligen
Kreditlimite, nicht fristgerecht bezahlt, ist Schaer Consulting berechtigt,
ohne Mahnung Verzugszinsen und Bearbeitungs- gebühren zu erheben. Die
von Schaer Consul-ting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
deren Eigentum und kann zurückgefordert werden. Das Zurückhalten
von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung
mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
HAFTUNG
Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der Leistung durch
Schaer Consulting geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als angenommen.
Für vom Kunden oder durch Dritte vorgenommene Software-Eingriffe wird
keine Haftung übernommen. Für Schäden aufgrund eines Lieferverzuges
durch Schaer Consulting oder durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt. Für
durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet Schaer Consulting nur, wenn
dem ent-sprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann.
In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare
Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn,
Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder
Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht
von Schaer Consulting ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden
Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag
in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haf-tungshöchstgrenze
das Entgelt von Schaer Consulting für den jeweiligen Teilauftrag oder
das Teilprojekt.
DER GERICHTSSTAND IST KÖNIZ. Es gilt schweizerisches Recht.
SOFTWARE
Offerten von Schaer Consulting gehen immer von den im Zeitpunkt der Offertstellung
aktuellen Software-Releases (Versions-Nr.) aus. Schaer Consulting übernimmt
keine Haftung für die Änderungen von Funktionalitäten, des
Leistungsumfangs, etc., durch den Softwareproduzenten in späteren Releases
resp. für die Erhältlichkeit der offerierten Releases im Erfüllungszeitpunkt.
Führen Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfanges,
etc., zu einer Projektänderung und/oder zu Mehraufwand, so geht dies
zu Lasten des Kunden.
GARANTIE
Die Garantieleistungen für Hard- und Software sind je nach Lieferant verschieden
und müssen den jeweiligen Garantiescheinen entnommen werden. Es liegt
im alleinigen Ermessen von Schaer Consulting, a) den Kaufpreis zu-rückzuerstatten
oder zu mindern, b) die Hard-/Software auszutauschen bzw. zu ersetzen oder
c) Reparaturen vor-zunehmen. Sofern nichts anderes in den Garantiebestimmungen
von Lieferanten von Schaer Consulting vereinbart, sind das Abholen und Liefern
von defekter Ware sowie Software- und Datenrestore in den Garantieleistungen
nicht enthalten und werden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet.
Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein
oder der Originalrechnung geltend gemacht werden. Garantieansprüche können
durch Wartungsverträge verändert werden.
REPARATUREN
Schaer Consulting repariert eigene sowie fremde Ware. Es gelten dabei die aktuellen
Stunden- und Kilometeransätze. Nach Möglichkeit und Bedarf wird für
die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gegen Entgelt zur Verfügung
gestellt. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag
nicht ausführen, wird eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung
gestellt.
DATENSICHERUNG
Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und
Software inkl. der Kontrolle des Log-Eintrages verantwortlich. Er trägt
das Risiko für die Verwendung von anderen als von Schaer Consulting empfohlenen
Sicherungsmedien (Bänder, etc.) sowie für Produktions-Änderungen
der Sicherungsmedien. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher
durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für
verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
DATENSCHUTZ
Der Kunde ist als Datenherr in jedem Fall selber für die Einhaltung der
Richtlinien des Datenschutzes (DSG) verantwortlich.
Er trägt das volle Risiko bei Übergabe sensitiver Daten jeglicher
Art an Schaer Consulting.
ANSÄTZE
Es gelten die zur Zeit des Auftrages aktuellen Stunden- und Kilometeransätze.
Die Reisezeit und der Reiseweg gelten als verrechenbare Arbeitszeit.
Ä nderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
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